Preiserhöhung vom Energielieferanten: Was Sie als Betrieb tun können

Kündigt Ihr Lieferant eine Preiserhöhung an, sollten Sie nicht einfach hinnehmen, was im Brief steht.

Das Wichtigste: Prüfen Sie, ob und wann Sie sonderkündigen können, und vergleichen Sie parallel Alternativen. Lassen Sie keine Frist verstreichen.

Das sollten Sie tun

  • Lesen Sie das Schreiben: ab wann gilt der neue Preis, wie hoch ist er netto in Cent je kWh?
  • Prüfen Sie im Vertrag und in den AGB, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. Je nach Vertragsart und Kundengruppe kann das unterschiedlich sein.
  • Notieren Sie sich Fristen sofort im Kalender.
  • Holen Sie Vergleichsangebote ein, bevor Sie kündigen, damit Sie nicht ohne Vertrag dastehen.

Schicken Sie mir das Schreiben. Ich schaue, ob sich ein Wechsel lohnt, und nenne Ihnen die Fristen.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.