Wer in Deutschland Strom verbraucht, zahlt Stromsteuer: aktuell 2,05 Cent je Kilowattstunde. Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können sich einen großen Teil davon zurückholen. Die Entlastung gilt seit dem 1.1.2026 dauerhaft, kommt aber nicht von allein: Sie muss beantragt werden, digital beim zuständigen Hauptzollamt.
Das Wichtigste: Bis zu rund 2 Cent je kWh Stromsteuer kommen zurück, aber nur auf Antrag und bis spätestens 31.12. des Folgejahres.
Wer kann profitieren?
Entscheidend ist, wo der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt. Maßgeblich ist die Einordnung Ihres Betriebs nach dem Wirtschaftszweig (WZ-Code).
- In der Regel antragsberechtigt: produzierendes Gewerbe, zum Beispiel verarbeitendes Gewerbe und Handwerk mit Produktion, Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, Baugewerbe, sowie Land- und Forstwirtschaft.
- In der Regel nicht antragsberechtigt: reine Handels-, Dienstleistungs-, Büro- und Gastronomiebetriebe.
- Grenzfälle gibt es, wenn ein Betrieb mehrere Tätigkeiten hat. Ob Sie dazugehören, prüfe ich vorab für Sie.
Was bringt das? Ein Rechenbeispiel
Die Entlastung beträgt rund 2,00 Cent je Kilowattstunde. Vom Erstattungsbetrag bleibt ein Selbstbehalt von 250 Euro im Jahr abgezogen. Vereinfachtes Beispiel, keine Zusage: Ein Betrieb mit 100.000 kWh Jahresverbrauch erhält ca. 2.000 Euro abzüglich 250 Euro Selbstbehalt, also etwa 1.750 Euro pro Jahr. Der tatsächliche Betrag hängt von Ihrer Situation ab.
Auch auf Erdgas, Heizöl und Flüssiggas
Auch bei der Energiesteuer auf Erdgas, Heizöl und Flüssiggas gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungen für das produzierende Gewerbe. Für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, etwa ein Blockheizkraftwerk, kann eine Entlastung unabhängig von der Branche möglich sein.
Fristen
Der Antrag ist jeweils für ein Kalenderjahr zu stellen, und zwar bis spätestens 31.12. des Folgejahres. Wer das Thema bisher nicht auf dem Schirm hatte, sollte rückwirkend prüfen lassen, welche Jahre noch offen sind.
So läuft es mit Wattsicher
- Sie schicken mir Ihre letzten Stromrechnungen und kurz die Eckdaten zu Ihrem Betrieb.
- Ich schätze ein, ob und in welcher Höhe sich ein Antrag lohnt.
- Ich bereite den Antrag gemeinsam mit Ihnen vor. Die Antragstellung selbst übernimmt ein Partnerunternehmen, das auf diese Anträge spezialisiert ist.
- Für diese Vermittlung erhalte ich vom Partnerunternehmen eine Vergütung (siehe So verdient Wattsicher Geld). Für Sie ändert das nichts an der Erstattung selbst.
Hinweis: Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026.